Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)
- berufsbegleitend
Junge Menschen qualifiziert auszubilden sollte im Bemühen eines jeden zukunftsorientierten Unternehmens und auch der Ausbildungsverantwortlichen liegen. Im Mittelpunkt des Lehrgangs der DAA Mainz zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung steht die Anleitung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Auszubildenden in der Ausbildung. Neben den rechtlichen Grundlagen werden spezielle berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vermittelt. Die Lehrgangsinhalte Motivation, Umgang mit Problemsituationen, effektive Wissensvermittlung bei Jugendlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden praxisbezogen aufbereitet.
Die im Jahr 2009 neu erlassene Ausbildereignungsverordnung sieht vier Handlungsfelder als Gegenstand der Ausbildereignungsprüfung vor:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Um durch die IHK zur AdA-Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie keine Voraussetzungen erfüllen. Um ausbilden zu dürfen, muss grundsätzlich eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch den "AdA-Schein" nachgewiesen werden.
Die berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgänge der DAA Mainz auf die AdA-Prüfung der IHK werden von einem erfahrenen Dozententeam durchgeführt.